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Betriebliche Altersvorsorge

Die Besonderheiten und Formen (Direktzusage, Pensionszusage, Unterstützungskasse) der betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig. Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt jedoch mit dem Hintergrund der voraussichtlichen Unterversorgung im Alter (Stichwort Altersarmut) immer größere Bedeutung. Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet der Bitte eines Arbeitnehmers betrieblicher Altersvorsorge (welche dem Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden kann) stattzugeben. Die Gewährung von betrieblicher Altersvorsorge ist jedoch nicht nur für den Arbeitnehmer eine Möglichkeit Steuer und Sozialversicherung einzusparen, sondern auch für den Arbeitgeber eine Möglichkeit zur Lohnkosteneinsparung und –optimierung. Die Gewährung von betrieblicher Altersvorsorge führt durch die Sozialversicherungsfreiheit zur entsprechenden Einsparung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Wir decken hierbei die entsprechenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte ab. Daneben arbeiten wir mit kompetenten Kooperationspartnern zusammen, welche die rechtlichen und produkttechnischen Hintergründe übernehmen. Auf Wunsch erhalten Sie somit eine umfassende Abwicklung aus einer Hand.