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Gewinnermittlungsmethode – Die Einnahmeüberschussrechnung

Das Prinzip der Einnahme-Ausgaben-Rechnung erklärt

Unter der Einnahmenüberschussrechnung oder auch Einnahme-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode zu verstehen. Als Rechtsgrundlage wird das Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 3 EStG) herangezogen.

Steuerpflichtige können ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, sofern sie nicht dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen. Eine eindeutige Ausübung dieses Wahlrechts ist jedoch die Voraussetzung.  Zu den Steuerpflichtigen, welche Einnahmenüberschussrechnungen anwenden dürfen, gehören neben Kleingewerbetreibenden auch die freien Berufe. Bei letzteren ist dies unabhängig von der Höhe des Gewinns oder des Umsatzes geregelt. Allerdings muss auch in diesem Fall das eindeutige Wahlrecht ausgeübt werden.

Als besonders gilt bei dieser Weise der Gewinnermittlung das Zufluss- und Abflussprinzip. Es sind demnach nur die Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen, die im entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden. Unberücksichtigt bleiben also Bestandsveränderungen. Eine periodengerechten Gewinnermittlung wird nicht erreicht, was den wesentlichen Unterschied zum Betriebsvermögensvergleich bildet. Eine Ausnahme stellt jedoch die Zuordnung der Einnahmen dar, die beim Jahreswechsel regelmäßig wiederkehren. Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen können nur dann gewinnbringend als Ausgabe berücksichtigt werden, wenn die Höhe der zulässigen Abschreibung eingehalten bleibt.

Wir erstellen nicht die Einnahmenüberschussrechnung, sondern prüfen und beraten auch die Sinnhaftigkeit dieser Gewinnermittlungsmethode, da unter Umständen der Wechsel in eine andere Gewinnermittlungsmethode aus gesamtsteuerlicher Betrachtungsweise Vorteile bringen kann. Hierfür sind nicht nur der Betrieb im Einzelnen, sondern auch das Gesamteinkommen, sowie die Vermögensverhältnisse des Mandanten zu betrachten.

Mehr Informationen zur Einnahmenüberschussrechnung

Für mehr Informationen zur Einnahmenüberschussrechnung erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 0 90 90 / 96 97 - 0.