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BilMoG – das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts

Dank BilMoG eine aussagekräftige Handelsbilanzierung erstellen lassen

Allgemein versteht man unter BilMoG das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts. Seit dem am 30.09.2009 beginnenden Geschäftsjahres ist dieses grundsätzlich anzuwenden. Die Bundesregierung beabsichtigte durch die Herbeiführung von Effekten zur Deregulierung eine erhebliche finanzielle Entlastung der Wirtschaft. Zugleich sollte eine Stärkung das Bilanzrechts des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards erreicht werden. Dabei bleiben die Ausschüttungsbemessung und Maßgeblichkeit der HGB-Abschlüsse für die Besteuerung als zentrale Funktion bei der Rechnungslegung weiterhin beständig.

Das BilMoG sieht man heute als allseits äußerst tiefgreifendes Modernisierungsgesetz des HGB-Bilanzrechts der letzten Jahre. Es soll für Unternehmen eine Entlastung von vermeidbarem Bilanzierungsaufwands herbeiführen. Eine Befreiung mittelständischer Einzelkaufleute mit kleinem Geschäftsbetrieb von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur-, und Bilanzierungspflicht ist ebenfalls beinhaltet. Auch eine Erleichterung und Befreiung der Kapitalgesellschaften, wie AGs und GmbHs, bei der Bilanzierung, ist vorgesehen.

Die von der BilMog veränderte Bilanzierungspraxis eröffnet die Möglichkeit weg von der Einheitsbilanzierung, bei der die Handelsbilanz noch der Steuerbilanz entsprochen hat. Nun ist seit dem Inkrafttreten des BilMoGs eine separate Steuerbilanz für Unternehmen notwendig geworden. Vor allem für Gesellschaften ist eine derartige Einheitsbilanz nicht mehr haltbar – hier kann in Zukunft der Weg hin zur richtig aufzustellenden Handelsbilanz und separaten Steuerbilanz unter Ausnutzung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten und handelsrechtlicher Darstellung des höchstmöglichen Gewinns eingeschlagen werden.

Ein großer Vorteil liegt darin, dass sich die Handelsbilanz auf diese Weise für Dritte aussagekräftiger und transparenter gestaltet.

Eine Beispielrechnung verdeutlicht den Ausweis eines deutlich attraktiveren Jahresüberschusses unter gleichzeitiger Reduzierung des der Einkommensbesteuerung zugrunde legenden Steuerbilanzgewinns durch das BilMoG (seit 2009):

  Handelsbilanz Steuerbilanz
Vorläufiges Ergebnis     100.000 € 100.000 €
Sonderabschreibung 0 € 100.000 €
Endgültiges Ergebnis 100.000 € 0 €

z. B. Vorläufiger Gewinn laut Einheitsbilanz 100.000 Euro; Steuerbilanz Sonderabschreibung § 7 g EStG 100.000 Euro; Handelsbilanz Sonderabschreibung nicht möglich

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