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Steuerberatung für Zahnärzte

zahnaerzte

Neben den Beratungsschwerpunkten bei Ärzten achten wir im Rahmen unserer Steuerberatung für Zahnärzte auf folgende zahnärztliche Spezialthemen:

  • Umsatzsteuerpflicht von Laborleistungen, für die Zahnärzte im Gegenzug die entsprechende Vorsteuer geltend machen können
  • Korrekte Erfassung der Betriebseinnahmen bei der Weiterveräußerung von Altgold

Selbstverständlich bieten wir den Zahnärzten während der Steuerberatung für Zahnärzte neben einer umfassenden Steuerberatung auch sämtliche sonstigen steuerlichen Dienstleistungen an, wie die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Jahresabschlüssen oder die Abgabe von Steuererklärungen.

Wenn Sie an einer individuellen Steuerberatung für Zahnärzte interessiert sind, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen!