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Lohnbuchhaltung in Rain am Lech und Neuburg an der Donau

Wir übernehmen die Erstellung der Lohnbuchhaltung in Neuburg und Rain sowie die laufende Abrechnung von Mitarbeitern gewerblicher und freiberuflicher Unternehmen aller Rechtsformen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen, insbesondere steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.

Mit Besonderheiten der Abrechnung von Mitarbeitern deutscher Tochterunternehmen bzw. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie von ins Ausland entsandten Mitarbeitern deutscher Unternehmen sind wir ebenso vertraut wie mit der Erstellung der Lohnabrechnung von Angestellten gemeinnütziger Organisationen, Baulöhnen oder der Beschäftigung von Hilfen in Privathaushalten über das sog. Haushaltsscheck-Verfahren.

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge arbeiten wir mit kompetenten Kooperationspartnern zusammen. Hierdurch ist sowohl der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekt durch unsere Kanzlei und der rechtliche, sowie Produkttechnische Aspekt durch unsere Partner gegeben. Sie erhalten daher, falls Sie dies wünschen, eine individuelle Erstellung der Lohnbuchhaltung in Rain und Neuburg aus einer Hand.

Im Zuge der Erstellung der Lohnbuchhaltung in Neuburg und Rain werden Ihre Lohnsteuer Anmeldung, sowie die Beitragsnachweise zur Sozialversicherung durch uns erstellt und elektronisch über ein digitales Belegwesen, das DATEV-Rechenzentrum sicher an das Finanzamt bzw. die jeweiligen Krankenkassen übermittelt. Auch hier müssen Sie sich nach Übergabe der Unterlagen / Informationen um nichts mehr kümmern.

Digitales Belegwesen

Wir haben die Möglichkeit bei Ihnen eine voll digitale Buchführung bzw. digitales Belegwesen über das DATEV-Rechenzentrum einzurichten und laufend zu führen. Daneben besteht die Möglichkeit nur Teilbereiche der Buchhaltung zu digitalisieren.

Übernahme der Erstellung Ihrer Lohnabrechnungen

Wir übernehmen die Erstellung der Lohnabrechnungen von Mitarbeitern gewerblicher und freiberuflicher Unternehmen aller Rechtsformen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen, insbesondere steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Die Lohnabrechnungen werden hierbei von unseren Lohnsachbearbeitern in Abstimmung (in der Regel telefonisch und für Sie absolut unkompliziert) mit Ihnen schlüsselfertig bis zum einkuvertierten Lohnzettel erstellt. Die Auswertung erfolgt hierbei über das DATEV-Rechenzentrum.

Beitragsnachweise zur Sozialversicherung

Im Zuge der Erledigung Ihrer Lohnbuchführung erstellen wir die sämtlichen notwendigen Beitragsnachweise der Sozialversicherung (Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, etc.) und leiten diese nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen elektronisch über das DATEV-Rechenzentrum an die jeweiligen Institutionen weiter. Hierbei ist keinerlei Mitarbeit Ihrerseits notwendig. Bei allen Arbeiten erhalten Sie Abdrucke (entweder auf Papier oder in elektronischer Form) zu Ihrer Information mit den Lohnauswertungen ausgehändigt.

Durchführung Ihrer Lohnsteuer-Anmeldung

Neben der Erstellung der Lohnabrechnungen und der Beitragsnachweise zur Sozialversicherung übernehmen wir die Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldung. Die Lohnsteuer-Anmeldung wird von uns nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstellt und elektronisch über das DATEV-Rechenzentrum an das Finanzamt übermittelt. Auch hierbei muss von Ihnen nichts weiter veranlasst werden.

Baulohn und Abrechnungsbesonderheiten

Mit den teilweise schwierigen Besonderheiten der Abrechnung von Mitarbeitern von Bauunternehmungen sind wir bestens vertraut. Hierbei übernehmen unsere Lohnsachbearbeiter in Abstimmung mit Ihnen alle relevanten Arbeiten von der Einrichtung der Baulohnbuchführung, über die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter an allen relevanten Stellen (Urlaubskasse) bis zur Abrechnung.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Besonderheiten und Formen (Direktzusage, Pensionszusage, Unterstützungskasse) der betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig. Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt jedoch mit dem Hintergrund der voraussichtlichen Unterversorgung im Alter (Stichwort Altersarmut) immer größere Bedeutung. Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet der Bitte eines Arbeitnehmers betrieblicher Altersvorsorge (welche dem Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden kann) stattzugeben. Die Gewährung von betrieblicher Altersvorsorge ist jedoch nicht nur für den Arbeitnehmer eine Möglichkeit Steuer und Sozialversicherung einzusparen, sondern auch für den Arbeitgeber eine Möglichkeit zur Lohnkosteneinsparung und –optimierung. Die Gewährung von betrieblicher Altersvorsorge führt durch die Sozialversicherungsfreiheit zur entsprechenden Einsparung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Wir decken hierbei die entsprechenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte ab. Daneben arbeiten wir mit kompetenten Kooperationspartnern zusammen, welche die rechtlichen und produkttechnischen Hintergründe übernehmen. Auf Wunsch erhalten Sie somit eine umfassende Abwicklung aus einer Hand.

Lohnkosteneinsparung durch Gutscheine

Eine gute Möglichkeit der Lohnkosteneinsparung und –optimierung verbunden mit Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen für Ihre Mitarbeiter ist die Ausnutzung von Gutscheinen für Ihre Mitarbeiter. Hier können beispielsweise Tankgutscheine (bis zu 44 EUR/Monat)und / oder Essenszuschüsse (auch für Betriebe ohne eigene Kantine) steuer- und sozialversicherungsfrei ausgehändigt werden, was für Ihren Betrieb den Vorteil der ebenfalls vorliegenden Steuerfreiheit des entsprechenden Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung beinhaltet. Es handelt sich hierbei jedoch um ein sehr komplexes Thema, welches einen gewissen Bürokratismus erfordert und sehr schnell durch formelle Fehler die entsprechenden Vergünstigungen verliert. Wir beraten Sie gerne zu den entsprechenden Möglichkeiten rund um die Lohnkosteneinsparung und kontrollieren laufend bei Erstellung der Lohnbuchhaltung die Einhaltung der Erfordernisse.