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Steuerberatung für Hausgemeinschaften

hausgemeinschaften

Unsere Steuerkanzlei übernimmt im Rahmen der Steuerberatung für Hausgemeinschaften folgende Tätigkeiten:

Zum einen erstellen wir eine Kalkulation aus betriebswirtschaftlicher Sicht, falls eine Immobilien-Investition ansteht, zum anderen beraten wir die Teilhaber einer Hausgemeinschaft hinsichtlich einer steuerlich optimalen Gestaltung von Kauf- und Darlehensverträgen. Zusätzlich ermitteln wir für Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auch die Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung übernehmen wir für die Hausgemeinschaft.

In unserem Leistungsspektrum der Steuerberatung für Hausgemeinschaften sind außerdem die jährliche Überprüfung der Mietverträge auf mögliche Mietanpassungen sowie die steuerliche Beratung in Sachen Fördermöglichkeiten enthalten. Bei anfallenden Renovierungsaufwendungen oder der Nebenkostenabrechnung beraten wir sie individuell und unterstützen die Teilhaber der Hausgemeinschaft auch bei der Aufteilung von Kosten und Gewinn.

Sie wünschen eine umfassende und individuelle Steuerberatung für Hausgemeinschaften? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!