Steuerberatung für Gemeinnützige Einrichtungen
Gemeinnützige Einrichtungen haben neben steuerlichen auch gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Wir bieten Ihnen hierzu im Rahmen der Steuerberatung für gemeinnützige Einrichtungen folgende Dienstleistungen an:
- Zuordnung der Geldzuflüsse in steuerneutrale und steuerpflichtige Zuflüsse
- Steuerberatung für gemeinnützige Einrichtungen bezüglich Spendenquittungen
- Beratung in Sachen zulässiger Finanzmittelverwendung
- Gewinnermittlung für die vier Tätigkeitsbereiche ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Beratung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Besonderheiten der einzelnen Tätigkeitsbereiche
- Überprüfung der Satzungen und der Zuwendungsbestätigungen auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben
- Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung
- Erstellung der Lohnbuchhaltung
- Erstellung der Steuererklärung
Sie benötigen für Ihre gemeinnützige Einrichtung eine umfassende Steuerberatung für gemeinnützige Einrichtungen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin!