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Steuerberatung für Gemeinnützige Einrichtungen

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Gemeinnützige Einrichtungen haben neben steuerlichen auch gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Wir bieten Ihnen hierzu im Rahmen der Steuerberatung für gemeinnützige Einrichtungen folgende Dienstleistungen an:

  • Zuordnung der Geldzuflüsse in steuerneutrale und steuerpflichtige Zuflüsse
  • Steuerberatung für gemeinnützige Einrichtungen bezüglich Spendenquittungen
  • Beratung in Sachen zulässiger Finanzmittelverwendung
  • Gewinnermittlung für die vier Tätigkeitsbereiche ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Beratung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Besonderheiten der einzelnen Tätigkeitsbereiche
  • Überprüfung der Satzungen und der Zuwendungsbestätigungen auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben
  • Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der Lohnbuchhaltung
  • Erstellung der Steuererklärung

Sie benötigen für Ihre gemeinnützige Einrichtung eine umfassende Steuerberatung für gemeinnützige Einrichtungen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin!